Beglaubigte Übersetzungen Spanisch

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch
Beglaubigte Übersetzungen Spanisch
Übersendung digital und gedruckt auf Papier
In Deutschland und Spanien öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer
Beglaubigte Übersetzungen Spanisch 

Kurzes Video über meine Dienstleistungen als vereidigter Urkundenübersetzer für Spanisch: die Arten von Dokumenten, meine Lieferzeiten und wie Sie mir Ihre Unterlagen für einen schnellen Kostenvoranschlag zusenden können.

Mehr als 20 Jahre Erfahrung als beeidigter Spanisch-Übersetzer.

Ich bin beeidigter Diplom-Übersetzer für Spanisch und Englisch, sowohl in Deutschland als auch in Spanien zugelassen. Sohn eines spanischen Vaters und einer deutschen Mutter. Dadurch bin ich vollständig bilingual in Deutsch und Spanisch, da ich sowohl in Spanien als auch in Deutschland gelebt habe – als Kind und als Erwachsener.
So garantiere ich ein perfektes Verständnis der Ausgangstexte sowie die notwendigen interkulturellen Kenntnisse, um Ihre Dokumente präzise ins Spanische oder ins Deutsche zu übertragen.

Für den Erwerb des Abschlusses als vereidigter Diplom-Übersetzer für Spanisch habe ich sowohl in Deutschland als auch in Spanien ein universitäres Studium absolviert. Zudem habe ich in beiden Ländern gearbeitet und kenne ihre jeweiligen Realitäten sehr gut. Dadurch vermeide ich unklare oder fehlerhafte Formulierungen – ein entscheidender Vorteil bei beglaubigten Übersetzungen Spanisch–Deutsch und Deutsch–Spanisch.
Interkulturelle Kompetenz ist insbesondere bei amtlichen Dokumenten wie Hochschulabschlüssen, Abschlusszeugnissen, Vollmachten, Eheverträgen, Scheidungsurteilen, Meldebescheinigungen usw. von zentraler Bedeutung.

Ich bin nicht nur in Deutschland für beglaubigte Übersetzungen Deutsch–Spanisch zugelassen, sondern auch von spanischen Behörden ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen für Deutsch ins Spanische und Spanisch ins Deutsche anzufertigen.
Von der Gesetzeslage sollten innerhalb der Europäischen Union beglaubigte Übersetzungen eines beedigten Übersetzers aus einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich anerkannt werden. Dennoch empfiehlt es sich immer, dies vorab bei der zuständigen Behörde zu prüfen, bei der die beglaubigte Übersetzung eingereicht werden soll. Wenn die beglaubigte Übersetzung für Spanisch von Anfang an den Stempel der Staates trägt, in dem das Dokument vorgelegt werden soll, vermeidet man unnötige Probleme. Nicht alle Beamten, Sachbearbeiter u.a. folgen der Rechtsgrundlage.

Mein Rat: Beauftragen Sie keine klassische Übersetzungsagentur. Deren einzige Aufgabe besteht darin, Kontakt zu vereidigten Übersetzern – wie mir – herzustellen und dabei einen erheblichen Aufschlag zu berechnen.
Einen echten Mehrwert für die beglaubigte Übersetzung selbst bieten sie nicht.